Was ist ein Wahlarzt
Da ein geringeres Patientenaufkommen besteht, erfolgt die Terminvergabe sehr kurzfristig. Und es gibt auch keine langen Wartezeiten vor der Behandlung. Bei fachübergreifenden Problemstellungen kann ein Wahlarzt zu jedem anderen Arzt überweisen und ins Krankenhaus einweisen.
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen steht und keinen durch sie auferlegten Einschränkungen unterliegt. Dadurch kann ein Wahlarzt individueller auf seine Patienten eingehen und sich mehr Zeit für sie nehmen.
Vorteile eines Wahlarztes:
- kurze Wartezeiten
- kurzfristige Terminvereinbarungen
- keinerlei Einschränkungen durch die Kassen
- ausreichend Zeit ein ärztliches Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre
- persönliche Beratung und individuelle Betreuung
- auch Abendtermine sind möglich
Was bedeutet das für Sie?
Sollte Sie sich für einen Besuch in meiner Wahlarztordination entscheiden, müssen Sie zunächst die Kosten für die Behandlung (Honorarnote) selbst bezahlen. Sie können die Honorarnote gleich vor Ort mit Bankomat oder bar begleichen und natürlich auch mittels Zahlschein überweisen. Sie können dann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse mit dem Ansuchen um Rückerstattung der Behandlungskosten einreichen.
Wenn Sie die Honorarnote sofort begleichen, reichen wir diese gerne auf Wunsch für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten, die im Rahmen einer Behandlung auf Sie zukommen werden.
Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse
Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Einreichung und Rückerstattung durch die Krankenkasse bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Wir versuchen allen Patientinnen und Patienten eine effiziente und den Anforderungen angemessene Behandlung zu gewährleisten.
Terminplanung?
Wir versuchen bestmöglich, nach den Wünschen unserer Patientinnen und Patienten, die Termine zu vereinbaren.
Wenn Sie Ihren bereits fixierten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns mindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung eines vereinbarten Termins, behalten wir uns vor, einen Teil des Honorars in Rechnung zu stellen.