Wahlarzt

Was ist ein Wahlarzt

Das Leistungsspektrum eines Wahlarztes entspricht dem der sozialen Krankenversicherung, darüber hinaus werden auch Leistungen angeboten, die nicht im Katalog der sozialen Krankenversicherungsträger vorgesehen sind. Sie als Patient haben Zugang zu jedem Wahlarzt.
Da ein geringeres Patientenaufkommen besteht, erfolgt die Terminvergabe sehr kurzfristig. Und es gibt auch keine langen Wartezeiten vor der Behandlung. Bei fachübergreifenden Problemstellungen kann ein Wahlarzt zu jedem anderen Arzt überweisen und ins Krankenhaus einweisen.

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen steht und keinen durch sie auferlegten Einschränkungen unterliegt. Dadurch kann ein Wahlarzt individueller auf seine Patienten eingehen und sich mehr Zeit für sie nehmen.

Abwicklung & Kostenrückerstattung

Vorteile eines Wahlarztes:

  • kurze Wartezeiten
  • kurzfristige Terminvereinbarungen
  • keinerlei Einschränkungen durch die Kassen
  • ausreichend Zeit ein ärztliches Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre
  • persönliche Beratung und individuelle Betreuung
  • auch Abendtermine sind möglich

Was bedeutet das für Sie?

Sollte Sie sich für einen Besuch in meiner Wahlarztordination entscheiden, müssen Sie zunächst die Kosten für die Behandlung (Honorarnote) selbst bezahlen. Sie können die Honorarnote gleich vor Ort mit Bankomat oder bar begleichen und natürlich auch mittels Zahlschein überweisen. Sie können dann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse mit dem Ansuchen um Rückerstattung der Behandlungskosten einreichen.

Wenn Sie die Honorarnote sofort begleichen, reichen wir diese gerne auf Wunsch für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten, die im Rahmen einer Behandlung auf Sie zukommen werden.

Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse

Für ärztliche Leistungen, die die Krankenkassen auch den Kassenärzten bezahlen, erhalten Sie den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes zurück. Bei den meisten Kassen liegt dieser Betrag bei bis zu 80% des Kassentarifs. Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung durch Ihre Kasse in der Regel nur dann erfolgen kann, wenn Sie im gleichen Behandlungsquartal keinen Kassenarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen haben.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Einreichung und Rückerstattung durch die Krankenkasse bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Wir versuchen allen Patientinnen und Patienten eine effiziente und den Anforderungen angemessene Behandlung zu gewährleisten.

Terminplanung?

Wir versuchen bestmöglich, nach den Wünschen unserer Patientinnen und Patienten, die Termine zu vereinbaren.

Wenn Sie Ihren bereits fixierten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns mindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung eines vereinbarten Termins, behalten wir uns vor, einen Teil des Honorars in Rechnung zu stellen.